I. 1. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Angeklagten am 5.1.1965 wegen eines fortgesetzten Vergehens gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 1 und 3 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln [...]
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