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BVerfG - Entscheidung vom 26.10.1966

1 BvL 2/60

Normen:
BVerfGG § 34 Abs. 3 § 82 Abs. 3

Fundstellen:
BVerfGE 20, 350
DÖV 1967, 57

Der Antrag ist unzulässig. Nach der Auslegung des § 34 Abs. 3 BVerfGG durch das Bundesverfassungsgericht betrifft diese Vorschrift nur die Erstattung der Auslagen, die einem Antragsteller durch das Verfahren vor dem [...]
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