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BGH - Entscheidung vom 01.02.1966

VI ZR 192/64

Normen:
BGB § 208

Fundstellen:
DRsp I(112)30c
DRsp I(112)51Nr. 16
VersR 1966, 536

Entsprechendes gilt für die Erklärung des Versicherers, eine gütliche Regelung ohne genauere Prüfung des Anspruchsgrundes zu wollen: BGH, VersR 1991, 85 ; s.a. BGH, DRsp I(112)139a = BB 1987, 1904 = DB 1987, 2197 = NJW [...]
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