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EuGH - Entscheidung vom 16.06.1965

Rs 58/64

Normen:
Satzung des Gerichtshofs Art. 37 Abs. 2

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 455 NACH ARTIKEL 37 ABSATZ 2 DER DEM EWG-VERTRAG ALS ANHANG BEIGEFÜGTEN SATZUNG DES GERICHTSHOFES KÖNNEN ALLE PERSONEN, DIE EIN BERECHTIGTES INTERESSE AM AUSGANG EINES BEI DEM GERICHTSHOF ANHÄNGIGEN RECHTSSTREITS [...]
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