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EuGH - Entscheidung vom 13.07.1965

Rs 111/63

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 909 DIE ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG ERLEGT DER KLAEGERIN DIE ZAHLUNG VON 432 043,25 DEUTSCHEN MARK ALS BEITRAG ZUR AUSGLEICHSEINRICHTUNG FÜR EINFUHRSCHROTT AUF, VON DENEN 374 844,79 DM AUF DIE ZEIT VOR DEM 1. FEBRUAR [...]
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