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BVerfG - Entscheidung vom 03.03.1965

1 BvR 208/59

Normen:
BGB § 313
EGBGB Art. 142
GG Art. 14 Abs. 1
RhPfNotO (Notarordnung für Rheinland-Pfalz vom 3. September 1949 [GVBl. S. 391]] § 22 Abs. 4
prAGBGB Art. 12 § 2

Fundstellen:
BVerfGE 18, 392
BayVBl 1965, 271

I. Gemäß § 142 EGBGB bleiben durch das Bürgerliche Gesetzbuch unberührt die landesgesetzlichen Vorschriften, welche in Ansehung der in dem Gebiet eines Bundeslandes liegenden Grundstücke bestimmen, daß für die [...]
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