A. 1. Das Jagdwesen (Art. 75 Nr. 3 GG ) ist durch das Bundesjagdgesetz (BJG) vom 29. November 1952 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1961 (BGBl. I S. 304) und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze der [...]
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