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BVerfG - Entscheidung vom 19.01.1965

2 BvL 6/64

Normen:
BJG § 23
BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1
GG Art. 75 Nr. 3
LJG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesjagdgesetz [Niedersächsisches Landesjagdgesetz] in der Fassung vom 10. Juni 1963 [GVBl. S. 289]) Art. 18 Nr. 2

Fundstellen:
BVerfGE 18, 305

A. 1. Das Jagdwesen (Art. 75 Nr. 3 GG ) ist durch das Bundesjagdgesetz (BJG) vom 29. November 1952 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1961 (BGBl. I S. 304) und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze der [...]
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