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BVerfG - Entscheidung vom 14.12.1965

1 BvL 2/60

Normen:
BWKiStG (Badischen Ortskirchensteuergesetzes vom 30. 6. 1922 [Bad. GVBl. S. 501] in der Fassung des Gesetzes Nr. 410 zur Änderung des Kirchensteuerrechts im Landesbezirk Baden vom 21. 1. 1952 [Württ.-Bad. RegBl. S. 3]) § 12
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
BVerfGE 19, 242
AP Nr. 10 zu Art. 2 GG
DVBl 1966, 221

I. 1. Im Regierungsbezirk Nordbaden des Landes Baden-Württemberg ist Rechtsgrundlage für die Erhebung der Ortskirchensteuer das badische Ortskirchensteuergesetz vom 30. Juni 1922 (GVBl. S. 493, 501) in der Fassung des [...]
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