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EuGH - Entscheidung vom 30.09.1964

Rs 20/63

Normen:
Verfahrensordnung EuGH Art. 73 Buchst. b

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 1327 DIE KOSTEN FÜR EINEN ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTEN, DIE NACH ARTIKEL 73 BUCHSTABE B DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFES ALS ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN ANZUSEHEN SIND, SIND AUF DIE FÜR DAS VERFAHREN NOTWENDIGEN [...]
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