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BVerfG - Entscheidung vom 10.11.1964

1 BvL 12/60; 1 BvL 9/61

Normen:
BVerfGG § 24
GG Art. 100 Abs. 1
VgnStG 1956 § 21 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
BVerfGE 18, 186
AP Nr. 6 zu Art.100 GG
DÖV 1965, 94
JZ 1965, 408
NJW 1965, 99

I. Das Vergnügungsteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 1956 (GVBl. S. 295) - VStG 1956 - bestimmt als Bemessungsgrundlage der als Pauschsteuer ausgestatteten Vergnügungsteuer für das Halten von [...]
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