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BGH - Entscheidung vom 12.02.1964

IV ZR 46/63

Normen:
ZPO § 372a

Fundstellen:
DRsp IV(415)32Nr. 3 (Ls)
DRsp IV(415)33Nr. 8 (Ls)
NJW 1964, 1179

Hinweis zu A Besonders in Kindschaftssachen ist bei der Annahme einer unzulässigen Ausforschung größte Zurückhaltung geboten, weil die beweiserhebliche Tatsache des Mehrverkehrs in aller Regel nur der Mutter bekannt [...]
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