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BGH - Entscheidung vom 04.09.1964

4 StR 324/64

Normen:
StGB § 281

Fundstellen:
BGHSt 20, 17

Der Angeklagte ist wegen schweren Diebstahls (§ 243 Nr. 2 StGB ) und wegen Ausweismißbrauchs (§ 281 StGB ) bestraft worden. Seine Revision ist teilweise begründet. 1. Die Verurteilung wegen schweren Diebstahls ist [...]
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