Ebenso OLG Köln NJW 1964, 2218; vgl. BGHSt 22.268 = NJW 1969, 196. Ein Gutachten zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration kann gem. § 256 StPO verlesen werden, so daß der anwesende Sachverständige sein Gutachten [...]
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