DAS TRIBUNAL ERSTER INSTANZ IN BRÜSSEL HAT MIT URTEIL VOM 4. DEZEMBER 1962 AUF ANTRAG VON FRAU JENNY POTVIN, BELGISCHE STAATSANGEHÖRIGE OHNE BERUF, WOHNHAFT IN WOLUWE SAINT LAMBERT ( BRÜSSEL ), 26, AVENÜ PREKELINDEN, [...]
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