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EuGH - Entscheidung vom 14.11.1963

Rs 15/63

Normen:
Satzung des Gerichtshofs Art. 37
Satzung des Gerichtshofs Art. 38
Dateiname: 61963O0015-0.txt

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

S. 110 DIE INTERVENIENTIN MACHT GELTEND, DIE ARTIKEL 37 ( EWG ) UND 38 ( EAG ) DER SATZUNG DES GERICHTSHOFES VERLIEHEN DADURCH, DASS SIE DEN ALLGEMEINEN AUSDRUCK ' PERSONEN ' GEBRAUCHTEN, DAS BEITRITTSRECHT ALLEN [...]
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