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BVerfG - Entscheidung vom 28.05.1963

1 BvR 41/63

Normen:
BVerfGG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 16, 190
DÖV 1963, 582
NJW 1963, 1867

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie der in § 23 Abs. 1 BVerfGG geforderten Schriftform nicht genügt. Die Verfassungsbeschwerdeschrift bezeichnet den Beschwerdeführer als denjenigen, der durch die [...]
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