I. 1. Das mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft getretene Fremdrentengesetz ( FRG ) in der Fassung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) vom 25. Februar 1960 (BGBl. I S. 93) bezweckt die [...]
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