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BVerfG - Entscheidung vom 05.04.1960

1 BvL 31/57

Normen:
FeststG (Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Feststellungsgesetz - vom 14. August 1952) § 16 Abs. 3 S. 1
GG Art. 6 Abs. 1
LAG § 293 Abs. 2 S. 1, S. 2

Fundstellen:
BVerfGE 11, 50
BB 1960, 457
DVBl 1960, 512
MDR 1960, 468
NJW 1960, 955
ZLA 1960, 201

A. I. Nach den zur Prüfung vorgelegten Bestimmungen gelten für die Hausratsentschädigung - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - beide Ehegatten als Geschädigte, sofern sie im Zeitpunkt der Schädigung im [...]
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