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BVerfG - Entscheidung vom 19.03.1959

1 BvR 295/58

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 103 Abs. 1
GVG § 24 Abs. 1 Nr. 2 § 74 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 9, 223
AP Nr. 47 zu Art. 3 GG
AP Nr.12 zu Art. 101 GG
DÖV 1959, 717
JZ 1959, 533
MDR 1959, 363
NJW 1959, 871
Rpfleger 1959, 141

I. 1. Der Beschwerdeführer ist vom Landgericht Augsburg wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 1.500 DM - ersatzweise 30 Tagen Gefängnis - verurteilt, seine Revision vom Bundesgerichtshof als offensichtlich [...]
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