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BVerfG - Entscheidung vom 16.06.1959

2 BvF 5/56

Normen:
GG Art. 120 Abs. 1
Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen vom 14. Juni 1956 (BGBl. I S. 507) i.d.F. des § 11 des Gesetzes zur Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen vom 24. Dezember 1956 (BGBl. IS. 1074)
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsgesetz) vom 23. März 1957 (BGBl. I S. 285) § 26

Fundstellen:
BVerfGE 9, 305
BB 1959, 796
DÖV 1963, 704
DVBl 1960, 148
DVBl 1960, 430
NJW 1959, 1533
VersR 1959, 653
WM 1959, 1061

A. I. 1. Das System der 'geräuschlosen' Finanzierung von Aufrüstung und Krieg hatte am Ende des zweiten Weltkrieges zu einem ganz ungewöhnlichen Geldüberhang (Mißverhältnis Zwischen Geld und verfügbaren Bedarfsgütern) [...]
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