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BGH - Entscheidung vom 06.07.1959

VII ZR 89/58

Normen:
HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 8

Fundstellen:
VersR 1959, 904

Die Haftung des sog. »faktischen« Bauüberwachers ist erheblich eingeschränkt; siehe auch OLG Hamm, Schäfer/Finnern, Z 2.414 Bl. 37; BGH, BauR 1996, 418 = NJW 1996, 1278 . Der Architekt ist nicht verpflichtet, die [...]
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