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BVerfG - Entscheidung vom 18.04.1958

1 BvR 238/58

Normen:
BVerfGG § 91a § 92

Fundstellen:
BVerfGE 8, 141
DÖV 1950, 716
MDR 1959, 21
NJW 1958, 2061

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 91 a Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu verwerfen. Zu der nach § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 BVerfGG erforderlichen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört neben der Bezeichnung [...]
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