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BGH - Entscheidung vom 29.06.1957

IV ZR 88/57

Normen:
ZPO § 295

Fundstellen:
BGHZ 25, 71
NJW 1957, 1517

Wer nachträglich rügt, muß unverschuldete Unkenntnis dartun. Keine Aufklärungspflicht besteht für das Gericht bei rechtskundiger Partei. Bei nicht anwaltlich vertretener Partei ist daher Hinweis zur Vermeidung einer [...]
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