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BVerfG - Entscheidung vom 06.02.1956

2 BvH 1/55

Normen:
BVerfGG § 64 Abs. 3 § 71 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 38 Abs. 1 S. 1 Art. 93 Abs. 1 Nr. 4
LV (Landesverfassung) Baden-Württemberg Art. 25 Abs. 2 S. 2 Art. 28 Abs. 3 Art. 68 Abs. 1 Nr. 2
LWG (Landeswahlgesetz) Baden-Württemberg Art. 3 Abs. 6 Art. 25 Abs 2 S. 2

Fundstellen:
BVerfGE 4, 375
DÖV 1956, 307
DVBl 1956, 730
NJW 1956, 905

I. Art. 28 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11.November 1953 enthält die Grundsätze über die Wahl der Abgeordneten des Landtags. Art. 28 Abs. 3 lautet: 'Das Nähere bestimmt ein Gesetz. Es kann die [...]
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