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BVerwG - Entscheidung vom 28.06.1955

I C 146.53

Normen:
BaugestaltungsVO § 2
BaugestaltungsVO § 3
GG Art. 12
GG Art. 14

Fundstellen:
BVerwGE 2, 172
BB 1955, 817
BBauBl 1955, 583
BBauBl 1956, 70
BBauBl 1957, 232
BlGBW 1955, 334
Buchholz 406.41 § 1 Baugestaltungsrecht Nr. 1
DVBl 1955, 640
JR 1956, 72
MDR 1955, 694
NJW 1955, 1647
VerwRspr 8, 113

I. Der Beklagte lehnte den nachträglich gestellten Antrag der Klägerin, die Anbringung eines Werbeschildes zu genehmigen, durch Beschluß vom 5. Juni 1951 ab, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 der Kreisbauordnung [...]
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