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BVerfG - Entscheidung vom 01.07.1954

1 BvR 361/52

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
AO § 296 Abs. 4
ZPO § 565 Abs. 2
StPO § 358 Abs. 1
ArbGG § 72 Abs. 3
SGG § 170 Abs. 4
BVerfGG § 63 Abs. 5

Fundstellen:
BVerfGE 4, 1
DÖV 1954, 500
DVBl 1955, 21
JZ 1954, 548
NJW 1954, 1153

A. I. 1. Der Beschwerdeführer ist lohnsteuerpflichtig. Da er auf Grund einer notariellen Unterhaltsvereinbarung verpflichtet ist, an seine geschiedene Ehefrau ein Drittel seines Nettoeinkommens als Unterhaltsrente zu [...]
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