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BVerfG - Entscheidung vom 01.07.1953

1 BvL 23/51

Normen:
BVerfGG § 80
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 100 Abs. 1
BeanstandG (Gesetz über das Beanstandungsrecht in Haftentschädigungssachen) Nordrhein-Westfalen § 1 Abs. 1, Abs. 2
Erste DVO HaftentschG § 13 § 15

Fundstellen:
BVerfGE 2, 380
DVBl 1953, 644
DÖV 1953, 574
DÖV 1953, 666
DÖV 1953, 771
JZ 1953, 473
JZ 1953, 662
NJW 1953, 1137

A. I. Die Haftentschädigung beruht in Nordrhein-Westfalen auf dem Gesetz über die Entschädigung für Freiheitsentziehung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen vom 11. Februar 1949 (GVBl. S. 63) - [...]
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