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BVerfG - Entscheidung vom 18.03.1953

1 BvL 11/51

Normen:
AHK-Gesetz Nr. 13 Art. 3 Abs. 2
GG Art. 100 Abs. 1
Landesverfügung über die vorläufige Regelung der Zivilbeamtenversorgung vom 20. Januar 1948 (GVBl. S. 171) § 2a
LV (Landesverfassung) Rheinland-Pfalz Art. 107

Fundstellen:
BVerfGE 2, 181
DVBl 1953, 380
DÖV 1953, 575
DÖV 1953, 610
JZ 1953, 312
NJW 1953, 657

A. I. Die Entwicklung des Versorgungsrechts im Gebiet von Rheinland- Pfalz, die durch das hier in Rede stehende Landesgesetz vom 10. März 1950 - Märzgesetz - abgeschlossen worden ist, hat sich in drei Stufen vollzogen: [...]
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