Der 1. Strafsenat hat durch Urteil vom 25. November 1952 - 1 StR 550/52 - entschieden, daß im § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO unter »Haft« nicht nur die Untersuchungshaft in der Sache zu verstehen ist, in der die Beiordnung [...]
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