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BGH - Entscheidung vom 21.05.1953

4 StR 241/53

Normen:
StGB §§ 153, 163

Fundstellen:
BGHSt 4, 214
JZ 1953, 738
NJW 1953, 1113

Der Angeklagte hat, in einem Zivilrechtsstreit eidlich als Zeuge vernommen, sein Lebensalter bewußt falsch angegeben, was er später selbst anzeigte. Die Strafkammer hat für unwiderlegt erachtet, er habe irrig [...]
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