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BGH - Entscheidung vom 13.05.1953

4 StR 106/53

Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 2, § 266
KO (a.F.) § 240 Nr. 1

Fundstellen:
GA 1954, 311 (Herlan)
LM Nr. 11 zu § 266 StGB

Der Angeklagte eröffnete im April 1947 eine Tauschzentrale in Paderborn, in der er den Tausch von Sachen gegen Provision vermittelte. Nach der Währungsumstellung änderte er den Betrieb in eine 'An- und [...]
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