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BGH - Entscheidung vom 03.09.1953

4 StR 356/53

Normen:
StGB § 283c
KO (a.F.) § 241

Der Angeklagte ist unter Freisprechung im übrigen wegen Betruges, wegen Arrestbruchs und wegen Gläubigerbegünstigung zu einer Gesamtstrafe von sechs Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 400 DM verurteilt [...]
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