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BVerfG - Entscheidung vom 20.03.1952

1 BvL 12/51

Normen:
BVerfGG § 80 Abs. 1
GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Art. 100 Abs. 1 Satz 1
HmbPolizeiVO
Landespolizeiverordnung RhPf
NWPolizeiVO

Fundstellen:
BVerfGE 1, 184
DVBl 1952, 576
DÖV 1952, 342
JZ 1952, 269
NJW 1952, 497

I. Am 24. April 1951 faßte die Bundesregierung folgenden Beschluß: '1. Die von der SED, dem Gewalthaber der Sowjetzone, betriebene Volksbefragung 'gegen Remilitarisierung und für Friedensschluß im Jahre 1951' ist dazu [...]
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