Offengelassen von BGH, BGHZ 105, 197 = DRsp IV (415) 196 a = MDR 1989, 62 = NJW 1989, 530. Im Arbeitsgerichtsprozeß beträgt die Einspruchsfrist eine Woche (§ 59 ArbGG , vgl. hierzu BVerfG, NJW 1974, 847 ). Bei der [...]
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