Mietrecht

WEG-Recht

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IV. Die Anfechtungsklage gem. §�46 Abs.�1 WEG

A. Erste Instanz

Auszug aus dem Dokument:

Es liegt eine notwendige Streitgenossenschaft vor, § 62 ZPO. Die Klage ist von der Teilnahme des Klägers an der Wohnungseigentümerversammlung sowie von seinem Abstimmungsverhalten unabhängig. Erhebt der Verwalter als Kläger Anfechtungsklage mit der Absicht, einen seines Erachtens zu Unrecht gefassten Beschluss für ungültig zu erklären, richtet sich die Klage gegen alle Wohnungseigentümer.
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