Mietrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Auslegung einer Klageschrift hinsichtlich der Parteibezeichnung; Abgrenzung zu irrtümlichen Benennung einer falschen, am Prozess nicht beteiligten Person; Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag bei gesetzlichem Eigentumserwerb

BGH (VIII ZR 265/08)

Auszug aus dem Dokument:

1. Bei unrichtiger Bezeichnung in der Klageschrift ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Dies ist anhand der in der Klageschrift zum Ausdruck gekommenen prozessualen Willenserklärung zu klären. Es ist der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen.
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