Herabsetzung überhöhter Honorarvereinbarung
(15.06.2010)Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann, dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.



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