Mustertexte / Checklisten
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Scheidung
Hat auch die Gegenseite Scheidungsantrag eingereicht, so bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit danach, welcher Scheidungsantrag zuerst rechtshängig geworden ist, § 123 Satz 2 FamFG; sind beide Verfahren am selben Tag rechtshängig geworden, so ist § 36 ZPO analog anzuwenden.
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