Auffahren auf abbremsendes Fahrzeug auf einer BAB
Kommt es auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall mit einem vorausfahrenden abbremsenden Fahrzeug, trifft den Auffahrenden grundsätzlich die alleinige Haftung, wenn der Abbremsende verkehrsbedingt bremst und nicht unnötig abrupt, vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO. Eine Mithaftung kann nur dann gegeben sein, wenn der Abbremsende kurz zuvor die Spur gewechselt hat. In diesem Fall kann eine Mithaftung von 1/3 bis zur vollen Haftung des Abbremsenden gegeben sein.
• | Auf der Überholspur |
• | Auf der Normalspur |
• | Auf der Einfädelspur |
• | Sonstige wegen Abbremsens hervorgerufene Unfallsituationen |
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