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Straßenverkehrsgesetz
StVG Straßenverkehrsgesetz
Anlage: (zu § 24 a) Straßenverkehrsgesetz
I. Verkehrsvorschriften
II. Haftpflicht
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
IV. Fahreignungsregister
V. Fahrzeugregister
VI. Fahrerlaubnisregister
VI a. Datenverarbeitung
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
II. Haftpflicht
§ 12 a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 16 Sonstige Gesetze
§ 12 Höchstbeträge
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
§ 19 a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
§ 12 b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 8 a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 15 Verwirkung
§ 13 Geldrente
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 8 Ausnahmen
§ 9 Mitverschulden
§ 14 Verjährung
§ 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
II. Haftpflicht
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§ 12 a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 16 Sonstige Gesetze
§ 12 Höchstbeträge
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
§ 19 a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
§ 12 b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 8 a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 15 Verwirkung
§ 13 Geldrente
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 8 Ausnahmen
§ 9 Mitverschulden
§ 14 Verjährung
§ 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen