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Mietwagen
Erstattungspflicht auch bei Fahrtleistung unter 30 Kilometern
Keine Eigenersparnis bei geringer Mietwagenbeanspruchung
Pauschalabzug für Eigenersparnis ist nur mit fünf Prozent anzusetzen
Zum Einwand übermäßiger Fahrleistung (Interimsfahrzeug)
Ersatz auch bei Prüfungs- und Überlegungszeit zur Reparatur bei erheblicher Beschädigung
Ersatz auch für die Zeit der Prüfung und Überlegung wegen möglichen Totalschadens
Erstattung auch bei Überschreitung der vorgeschätzten Reparaturdauer
Volle Erstattung des Prämienanteils für Kaskoversicherung, wenn für eigenes Fahrzeug gleiche Versicherung besteht
Hälftige Kaskoprämie für Mietfahrzeug, wenn keine entsprechende eigene Versicherung vorhanden war
Ersatz voller Rechtsschutzprämie bei entsprechender eigener Versicherung
Ersatz hälftiger Prämienanteile für Rechtsschutzversicherung, wenn eigenes Fahrzeug nicht entsprechend versichert war
Unfallersatztarif voll zu ersetzen, wenn zusätzliche Leistungen damit verbunden sind
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