Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Auch Pflegekosten und sonstige Aufwendungen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Geschädigten anfallen, sind nach dem türkischen Obligationenrecht von der Ersatzpflicht umfasst. Eine Erstattung erfolgt jedoch nur in dem Umfang, für den Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger keine Leistungen erbracht haben. Auch eine Heilbehandlung im Ausland ist zu ersetzen. Durch die Änderung der AVB vom 02.08.2016 gelten die Kosten der Pflege und weitere Kosten aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Feststellung einer Invalidität als Behandlungskosten. Für die Behandlungskosten haftet der Sozialversicherungsträger. Behandlungskosten wurden bisher in der Rechtsprechung des Kassationshofs sehr umfangreich bewertet und die Haftung der Versicherungen vorgesehen. Für die neuen Regelungen besteht noch keine einheitliche [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen