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Die Ersatzleistung erfolgt differenziert nach der jeweils vorliegenden Fallgestaltung; prinzipiell ist auch zwischen konkreter und abstrakter Berechnung mit unterschiedlichen Folgen zu unterscheiden: Wurde das Fahrzeug noch in Portugal durch einen Sachverständigen der portugiesischen Versicherung besichtigt und auch noch in Portugal repariert, wird in der Regel problemlos reguliert. Ist das Fahrzeug zwar noch durch einen portugiesischen Versicherungssachverständigen besichtigt, die Reparatur aber in Deutschland ausgeführt worden, beschränkt sich die Ersatzleistung in aller Regel auf die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten, also nach portugiesischem Kostenniveau. Insoweit besteht ein erhebliches Gefälle gegenüber den hiesigen Preisen. Mit Abzügen bis zu fünfzig Prozent muss gerechnet werden. Ein vollständiger Ersatz lässt sich unter diesen Voraussetzungen allenfalls dann erzielen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Reparatur in Portugal nicht möglich war, [...]
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