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Die Atemalkoholmessung erfolgt entweder zur Vorprüfung einer Anordnung der Blutprobenentnahme oder zur unmittelbaren Feststellung der Alkoholisierung. Das immer noch gültige Gutachten des Bundesgesundheitsamts „Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse“ vom 01.08.1992, herunterzuladen auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/nn_42642/DE/Publikationen/Download-Berichte/downloads/atemalkoholanalyse.html, stellt auf S. 21 folgende Anforderungen an die Atemalkoholanalytik und Maßnahmen zu deren Erfüllung auf: Grundanforderung Einhaltung der OIML-Empfehlungen, Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Eichung und Nacheichung durch die Eichbehörden Einlassung vor Alveolarluft Vorgabe von Mindestvolumina in Abhängigkeit von Geschlecht und Alter, Messung des Exspirationsvolumens, Messung der Exspirationsdauer Vermeidung von Einflüssen der Körpertemperatur und der Umgebungstemperatur Messung der Atemtemperatur und Umrechnung der [...]
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