BVerfG, Beschluss vom 03.02.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 26/14
DRsp Nr. 2016/3726
Erfolgsversagung bzgl. einer Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 29. Dezember 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.