BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 2 StR 65/15
DRsp Nr. 2015/17608
Abgabe einer Strafsache an den seine Bereitschaft zur Übernahme erklärenden Senat des BGH
Tenor
Der Senat gibt die Sache aus den Gründen des Anfragebeschlusses vom 9. April 2015 an den zuständigen 4. Strafsenat ab, der seine Bereitschaft zur Übernahme erklärt hat.
© copyright - Deubner Verlag, Köln