BAG, Urteil vom 16.01.2013 - Aktenzeichen 10 AZR 864/11
Tarifliche Zeitzuschläge; tarifliche Ausschlussfrist
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2011 - 18 Sa 1986/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Normenkette:
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen (LTV vom 14. Juli 2003 i.d.F. vom 1. Januar 2005) betriebsbezogene Anlage 4 zu § 3; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen ( MTV vom 10. März 1999) § 10 ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen ( MTV vom 10. März 1999) § 11 ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen ( MTV vom 10. März 1999) § 21 ; BGB § 242 ;Hinweise des Senats:
(Teilweise) Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 863/11 -