BVerfG, Beschluss vom 25.05.2011 - Aktenzeichen 2 BvC 9/10
DRsp Nr. 2011/12761
Begründetheit einer Wahlverfassungsbeschwerde über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.