Entscheidung
Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Wahl des neuen Bundespräsidenten am 23. Mai 2009
BVerfG (2 BvR 1783/09)Datum: 22.05.2010
Auszug:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 € (in Worten: zweihundert Euro) auferlegt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur [...]
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