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BGH - Entscheidung vom 06.12.2007

IX ZR 137/06

Normen:
StBerG § 68

BGH, Beschluß vom 06.12.2007 - Aktenzeichen IX ZR 137/06

DRsp Nr. 2008/547

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines Steuerberaters mangels Pflichtverletzung

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO ).

Das Berufungsurteil ist nicht in einer gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Weise unrichtig. Die Annahme des Berufungsgerichts, dass der Beklagte weder als Testamentsvollstrecker noch als der für die Erklärung zur einheitlichen Gewinnfeststellung zuständige Steuerberater für die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Miterben verantwortlich war, trifft vielmehr zu. Einen von der Senatsrechtsprechung abweichenden Obersatz hat das Berufungsgericht nicht aufgestellt. Das Berufungsgericht hat weder Verfahrensgrundrechte der Klägerin missachtet noch ihr Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Vorinstanz: OLG Hamm, vom 16.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 1/06
Vorinstanz: LG Dortmund, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 62/05